Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen
Seit Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG). Neu daran ist, dass das Gesetz nun erstmalig auch für Studentinnen an ihren Hochschulen Anwendung findet. Ziel ist es, gesundheitliche Gefährdungen von Mutter und Kind im Studium zu vermeiden. Gleichzeitig soll Benachteiligungen entgegengewirkt werden, das heißt, die Studentinnen sollen nicht pausieren müssen, wenn sie dies nicht möchten.