Einzelförderung von Konferenz- und Tagungsreisen
Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).
Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.