Gleichstellungspreis der WWU Münster

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.

Er dient zur Förderung von Projekten,

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Förderung von Einzelprojekten für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.

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Reisekostenzuschuss des FB 05

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 05, Medizinische Fakultät

Um die Vernetzung in der Wissenschaftscommunity zu fördern, besteht für Nachwuchswissenschaftlerinnen  in  der  Postdoc-Phase  die  Möglichkeit,  auf  Antrag  aus  den  Mitteln  für  die  Frauenförderung  am  FB  05  Medizin  einen  Reisekostenzuschuss  zur  Teilnahme  an  Kongressen  zu  erhalten  (Übernahme  der  Teilnahmegebühr  bis  max.  400  €),  sofern die Antragstellerin Erstautorin eines Tagungsbeitrages (Vortrag oder Poster) ist und keine  anderen  Fördermittel  erhält. 

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Gelder für Betreuungsmöglichkeit

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 08, Geschichte/Philosophie

Bei der Berufung von Professor*innen mit Kind(ern) stellt der Fachbereich im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gelder für eine Betreuungsmöglichkeit (z.B. Tagesmutter) für eine Übergangszeit von max. 1/2 Jahr bis zu einer monatlichen Höhe von 900 Euro zur Verfügung, sofern im Zuge der Berufungsverhandlungen keine Betreuungsmöglichkeit durch die Zentrale angeboten werden kann. Wir verstehen diese Finanzierung als „Kinderbetreuungszuschuss" im Sinne einer bedarfsgerechten Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern.

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Finanzielle Förderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen Biologie

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 13, Biologie

Förderung von Tagungsreisen mit aktiver Teilnahme, Forschungsaufenthalten und Fortbildungsmaßnahmen von Masterstudierenden, Doktorandinnen und teilzeit-beschäftigten Wissenschaftlerinnen. Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tagungsbesuch für Kinderbetreuung entstehen.

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Unterstützung beim Wiedereinstieg

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 10, Mathematik und Informatik

Wer aus familienbedingter Auszeit (Elternzeit, Pflege von Angehörigen, etc.) zurückkehrt, kann zusätzliche Reise- und Gästemittel, SHK-Mittel, etc. vom Exzellenzcluster ”Mathematics Münster“ und Fachbereich erhalten für einen verbesserten Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Karriere.

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Labor-Assistenz zur Entschärfung der Doppelbelastung von Wissenschaftlerinnen

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 13, Biologie

Der Fachbereich Biologie ermöglicht eine Unterstützung von Wissenschaftler(inne)n, die eine Endphase eines Studienabschnitts (Abschlussarbeit BSc, MSc, Promotion) mit der Betreuung von Kindern (Säuglings-, Kleinkind- oder Grundschulphase) oder der Pflege von Familienangehörigen koordinieren müssen, durch eine studentische Hilfskraft. Mit dieser Maßnahme soll die Doppelbelastung entschärft werden.

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Münster Lectures "Breaking the Silence" und Summer School "Tacet ad Libitum! Towards a Poetics and Politics of Silence"

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 09, Philologie

Die Veranstaltungen Münster Lectures und internatioanle Summer School, die vom 24.07.-29.07.2022 stattfanden, verstanden sich als interdisziplinäre akademische Veranstaltungen, die zugleich den Dialog mit den Bürger*innen der Stadt und der Region suchten. Das Thema der Veranstaltung residierte in der Schwelle zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik. Hierbei wurden wissenschaftstheoretische und politische Verständnismodelle vom "Silencing" und "Schweigen" behandelt.

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Einzelförderung von Konferenz- und Tagungsreisen

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können  bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).

Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.

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