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Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.
Um die Vernetzung in der Wissenschaftscommunity zu fördern, besteht für Nachwuchswissenschaftlerinnen in der Postdoc-Phase die Möglichkeit, auf Antrag aus den Mitteln für die Frauenförderung am FB 05 Medizin einen Reisekostenzuschuss zur Teilnahme an Kongressen zu erhalten (Übernahme der Teilnahmegebühr bis max. 400 €), sofern die Antragstellerin Erstautorin eines Tagungsbeitrages (Vortrag oder Poster) ist und keine anderen Fördermittel erhält.
Bei der Berufung von Professor*innen mit Kind(ern) stellt der Fachbereich im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gelder für eine Betreuungsmöglichkeit (z.B. Tagesmutter) für eine Übergangszeit von max. 1/2 Jahr bis zu einer monatlichen Höhe von 900 Euro zur Verfügung, sofern im Zuge der Berufungsverhandlungen keine Betreuungsmöglichkeit durch die Zentrale angeboten werden kann. Wir verstehen diese Finanzierung als „Kinderbetreuungszuschuss" im Sinne einer bedarfsgerechten Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern.
Förderung von Tagungsreisen mit aktiver Teilnahme, Forschungsaufenthalten und Fortbildungsmaßnahmen von Masterstudierenden, Doktorandinnen und teilzeit-beschäftigten Wissenschaftlerinnen. Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tagungsbesuch für Kinderbetreuung entstehen.
Wer aus familienbedingter Auszeit (Elternzeit, Pflege von Angehörigen, etc.) zurückkehrt, kann zusätzliche Reise- und Gästemittel, SHK-Mittel, etc. vom Exzellenzcluster ”Mathematics Münster“ und Fachbereich erhalten für einen verbesserten Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Karriere.
Der Fachbereich Biologie ermöglicht eine Unterstützung von Wissenschaftler(inne)n, die eine Endphase eines Studienabschnitts (Abschlussarbeit BSc, MSc, Promotion) mit der Betreuung von Kindern (Säuglings-, Kleinkind- oder Grundschulphase) oder der Pflege von Familienangehörigen koordinieren müssen, durch eine studentische Hilfskraft. Mit dieser Maßnahme soll die Doppelbelastung entschärft werden.
Die Veranstaltungen Münster Lectures und internatioanle Summer School, die vom 24.07.-29.07.2022 stattfanden, verstanden sich als interdisziplinäre akademische Veranstaltungen, die zugleich den Dialog mit den Bürger*innen der Stadt und der Region suchten. Das Thema der Veranstaltung residierte in der Schwelle zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik. Hierbei wurden wissenschaftstheoretische und politische Verständnismodelle vom "Silencing" und "Schweigen" behandelt.
Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).
Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.
Der Fachbereich ermöglicht Physikerinnen die Teilnahme an frauenspezifischen Veranstaltungen zur fachlichen Qualifikation und Vernetzung (Physikerinnentagung, Coaching-Workshops für Physikerinnen oder vergleichbare Kurse; Inlands- und Auslandsreisen, Sommerschulen und Konferenzen).
Der Fachbereich Physik hat ein Förderprogramm für Doktorandinnen aufgelegt, das zum Ziel hat, die weitere Karriere von Physikerinnen während der Promotion individuell zu fördern. Fördergegenstand sind über typische Tagungen hinausgehende, besondere Veranstaltungen, durch die die Physikerinnen mit in der Regel aktiver Teilnahme sichtbar werden. Dazu gehören internationale Tagungen und Fachtagungen, Sommerschulen oder besondere Weiterbildungs- und Tagungsformate.