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Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate.
Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich Wissenschaftlerinnen mit Kind, die als Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen oder Habilitandinnen an der WWU tätig sind. Diese Frauen sollen entlastet werden, indem ihnen finanzielle Mittel für Hilfen bei der häuslichen Arbeit und Kinderbetreuung oder Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.
Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.
Für Wen?
Das Stipendium richtet sich an:
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.
Um die Vernetzung in der Wissenschaftscommunity zu fördern, besteht für Nachwuchswissenschaftlerinnen in der Postdoc-Phase die Möglichkeit, auf Antrag aus den Mitteln für die Frauenförderung am FB 05 Medizin einen Reisekostenzuschuss zur Teilnahme an Kongressen zu erhalten (Übernahme der Teilnahmegebühr bis max. 400 €), sofern die Antragstellerin Erstautorin eines Tagungsbeitrages (Vortrag oder Poster) ist und keine anderen Fördermittel erhält.
Die Veranstaltungen Münster Lectures und internatioanle Summer School, die vom 24.07.-29.07.2022 stattfanden, verstanden sich als interdisziplinäre akademische Veranstaltungen, die zugleich den Dialog mit den Bürger*innen der Stadt und der Region suchten. Das Thema der Veranstaltung residierte in der Schwelle zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik. Hierbei wurden wissenschaftstheoretische und politische Verständnismodelle vom "Silencing" und "Schweigen" behandelt.
Der Fachbereich ermöglicht Physikerinnen die Teilnahme an frauenspezifischen Veranstaltungen zur fachlichen Qualifikation und Vernetzung (Physikerinnentagung, Coaching-Workshops für Physikerinnen oder vergleichbare Kurse; Inlands- und Auslandsreisen, Sommerschulen und Konferenzen).
Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.
Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.
Er dient zur Förderung von Projekten,
Förderung von Tagungsreisen mit aktiver Teilnahme, Forschungsaufenthalten und Fortbildungsmaßnahmen von Masterstudierenden, Doktorandinnen und teilzeit-beschäftigten Wissenschaftlerinnen. Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tagungsbesuch für Kinderbetreuung entstehen.
Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).
Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.