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Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.
Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.
Er dient zur Förderung von Projekten,
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.