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Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.
Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.
Er dient zur Förderung von Projekten,
Das Professorinnen-Coaching bietet gezielte Unterstützung bei Führungsaufgaben bzw. bei der Übernahme neuer Aufgaben im Hochschulbereich und kann von den Professorinnen der WWU einmalig in Anspruch genommen werden. Das Büro für Gleichstellung übernimmt die Finanzierung des Coachings, die Abteilung Personalentwicklung vermittelt bewährte Coaches.
Die mathematischen Institute des Fachbereichs schreiben alle drei Jahre zwei W1-Juniorprofessuren aus, die einen sichtbaren Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in den mathematischen Wissenschaften leisten sollen. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage eines einschlägigen Konzepts erfolgen.
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.
Bei der Berufung von Professor*innen mit Kind(ern) stellt der Fachbereich im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gelder für eine Betreuungsmöglichkeit (z.B. Tagesmutter) für eine Übergangszeit von max. 1/2 Jahr bis zu einer monatlichen Höhe von 900 Euro zur Verfügung, sofern im Zuge der Berufungsverhandlungen keine Betreuungsmöglichkeit durch die Zentrale angeboten werden kann. Wir verstehen diese Finanzierung als „Kinderbetreuungszuschuss" im Sinne einer bedarfsgerechten Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern.
Es werden Gendermittel in Höhe von 8000 Euro für die Besetzung einer W3-Professur und 6000 Euro für die Berufung einer W2-Professur bereit gehalten. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Berufungsmitteln zur Verfügung gestellt, insbesondere für Stellenbesetzungen in den Instituten und Abteilungen, in den Frauen unterrepräsentiert sind.
Wissenschaftlerinnen in Fachbereichen mit einem geringen Frauenanteil sind häufig mit einer hohen Belastung durch Gremienarbeit konfrontiert.
Finanzielle Unterstützung der Reihe »Black German Studies – Transatlantic Perspectives« zur Ergänzung und Bereicherung des gleichnamigen B.A.-Seminars für Studierende der Germanistik und der Anglistik: Vortrag von Marie Luise Knott zu »Riverside Drive – Hannah Arendt, Ralph Ellison und W.E.B. Du Bois«