Ursula-von-Euch-Stipendium

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral
FB 05, Medizinische Fakultät
FB 10, Mathematik und Informatik
FB 11, Physik
FB 12, Chemie und Pharmazie
FB 13, Biologie
FB 14, Geowissenschaften

Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich Wissenschaftlerinnen mit Kind, die als Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen oder Habilitandinnen an der WWU tätig sind. Diese Frauen sollen entlastet werden, indem ihnen finanzielle Mittel für Hilfen bei der häuslichen Arbeit und Kinderbetreuung oder Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.

Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.

Für Wen?

Das Stipendium richtet sich an:

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Förderung von Einzelprojekten für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.

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Münster Lectures "Breaking the Silence" und Summer School "Tacet ad Libitum! Towards a Poetics and Politics of Silence"

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 09, Philologie

Die Veranstaltungen Münster Lectures und internatioanle Summer School, die vom 24.07.-29.07.2022 stattfanden, verstanden sich als interdisziplinäre akademische Veranstaltungen, die zugleich den Dialog mit den Bürger*innen der Stadt und der Region suchten. Das Thema der Veranstaltung residierte in der Schwelle zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik. Hierbei wurden wissenschaftstheoretische und politische Verständnismodelle vom "Silencing" und "Schweigen" behandelt.

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Förderung von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressreisen des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses aus Gleichstellungsmitteln des Fachbereichs Biologie

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 13, Biologie

Der Fachbereich Biologie fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einem Budget von 10.000€ jährlich für die Bezuschussung von Forschungsveranstaltungen und Kongressteilnahmen. Darüber hinaus können Zuschüsse aus den Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten beantragt werden.

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Universitätseigenes Frauenförderprogramm

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.

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Gleichstellungspreis der WWU Münster

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.

Er dient zur Förderung von Projekten,

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Finanzielle Förderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen Biologie

Zugeordneter Fachbereich: 
FB 13, Biologie

Förderung von Tagungsreisen mit aktiver Teilnahme, Forschungsaufenthalten und Fortbildungsmaßnahmen von Masterstudierenden, Doktorandinnen und teilzeit-beschäftigten Wissenschaftlerinnen. Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tagungsbesuch für Kinderbetreuung entstehen.

Weitere Informationen

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Einzelförderung von Konferenz- und Tagungsreisen

Zugeordneter Fachbereich: 
Zentral

Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können  bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).

Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.

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