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Die mathematischen Institute und das Institut für Informatik schreiben jährlich "Ada Lovelace-Promotionsstellen" für Doktorandinnen aus. Diese werden in der Regel an zwei Doktorandinnen pro Jahrgang vergeben und bestehen in einer Aufstockung von 75 % auf 100 % TVL E13 für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Ziel des Ada Lovelace Promotionsprogramms ist es herausragende Mathematikerinnen und Informatikerinnen für eine Promotion in Münster zu gewinnen. Seit 2016 zeichnet der Fachbereich Mathematik und Informatik vielversprechende Doktorandinnen aus.
Als Förderinstrument zur Erhöhung der Forschungsleistung von Frauen in klinischen Fächern dient u.a. Finanzierung einer flexiblen Forschungszeit im Rahmen der Habilitation.
Das Professorinnen-Coaching bietet gezielte Unterstützung bei Führungsaufgaben bzw. bei der Übernahme neuer Aufgaben im Hochschulbereich und kann von den Professorinnen der WWU einmalig in Anspruch genommen werden. Das Büro für Gleichstellung übernimmt die Finanzierung des Coachings, die Abteilung Personalentwicklung vermittelt bewährte Coaches.
Die mathematischen Institute des Fachbereichs schreiben alle drei Jahre zwei W1-Juniorprofessuren aus, die einen sichtbaren Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in den mathematischen Wissenschaften leisten sollen. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage eines einschlägigen Konzepts erfolgen.
Die WWU Münster bietet allen Studierenden mit Kindern einen Kinderbetreuungskostenzuschuss an. Für die stundenweise Kinderbetreuung oder um Betreuungsengpässe in Betreuungsschließzeiten abzudecken, können Studierende einen finanziellen Zuschuss für ihre anfallenden Betreuungskosten in Anspruch nehmen.
Das Angebot wird vom Büro für Gleichstellung koordiniert. Ansprechpersonen und weitere Informationen gibt's hier.
Der Fachbereich Biologie fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einem Budget von 10.000€ jährlich für die Bezuschussung von Forschungsveranstaltungen und Kongressteilnahmen. Darüber hinaus können Zuschüsse aus den Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten beantragt werden.
Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate.
Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.
Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich Wissenschaftlerinnen mit Kind, die als Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen oder Habilitandinnen an der WWU tätig sind. Diese Frauen sollen entlastet werden, indem ihnen finanzielle Mittel für Hilfen bei der häuslichen Arbeit und Kinderbetreuung oder Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.
Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.
Für Wen?
Das Stipendium richtet sich an:
Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.
Er dient zur Förderung von Projekten,