Universitätseigenes Frauenförderprogramm

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Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.

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Gleichstellungspreis der WWU Münster

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Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.

Er dient zur Förderung von Projekten,

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Einzelförderung von Konferenz- und Tagungsreisen

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Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können  bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).

Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.

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Professorinnencoaching

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Das Professorinnen-Coaching bietet gezielte Unterstützung bei Führungsaufgaben bzw. bei der Übernahme neuer Aufgaben im Hochschulbereich und kann von den Professorinnen der WWU einmalig in Anspruch genommen werden. Das Büro für Gleichstellung übernimmt die Finanzierung des Coachings, die Abteilung Personalentwicklung vermittelt bewährte Coaches.

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Studi-Kidz-Zuschuss

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Die WWU Münster bietet allen Studierenden mit Kindern einen Kinderbetreuungskostenzuschuss an. Für die stundenweise Kinderbetreuung oder um Betreuungsengpässe in Betreuungsschließzeiten abzudecken, können Studierende einen finanziellen Zuschuss für ihre anfallenden Betreuungskosten in Anspruch nehmen.

Das Angebot wird vom Büro für Gleichstellung koordiniert. Ansprechpersonen und weitere Informationen gibt's hier.

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Brückenmittel für Wissenschaftler*innen auf befristeten Drittmittelstellen in Elternzeit oder Mutterschutz

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Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate.

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Ursula-von-Euch-Stipendium

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FB 05, Medizinische Fakultät
FB 10, Mathematik und Informatik
FB 11, Physik
FB 12, Chemie und Pharmazie
FB 13, Biologie
FB 14, Geowissenschaften

Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich Wissenschaftlerinnen mit Kind, die als Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen oder Habilitandinnen an der WWU tätig sind. Diese Frauen sollen entlastet werden, indem ihnen finanzielle Mittel für Hilfen bei der häuslichen Arbeit und Kinderbetreuung oder Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.

Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.

Für Wen?

Das Stipendium richtet sich an:

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Förderung von Einzelprojekten für die Gleichstellung von Frauen und Männern

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Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.

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Veranstaltungsbegleitende Kinderbetreuung

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Die WWU hat im Rahmen des Professorinnenprogramms II Mittel eingeworben, die u.a. für eine veranstaltungsbegleitende Kinderbetreuung ausgegeben werden können. Für die Betreuung stehen dabei entweder der pme Familienservice oder der Babysitter-Service der WWU zur Verfügung. Je nach Anzahl der Kinder erfolgt die Betreuung in einem geeigneten Raum in der Nähe der Tagung oder in den Räumlichkeiten der „Ad-ventureKids“ des pme Familienservices. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um begrenzte Mittel handelt, die bis zum Ende der Laufzeit des Professorinnenprogramms II (bis zum 30.

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