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Bei der Berufung von Professor*innen mit Kind(ern) stellt der Fachbereich im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gelder für eine Betreuungsmöglichkeit (z.B. Tagesmutter) für eine Übergangszeit von max. 1/2 Jahr bis zu einer monatlichen Höhe von 900 Euro zur Verfügung, sofern im Zuge der Berufungsverhandlungen keine Betreuungsmöglichkeit durch die Zentrale angeboten werden kann. Wir verstehen diese Finanzierung als „Kinderbetreuungszuschuss" im Sinne einer bedarfsgerechten Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern.
Es werden Gendermittel in Höhe von 8000 Euro für die Besetzung einer W3-Professur und 6000 Euro für die Berufung einer W2-Professur bereit gehalten. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Berufungsmitteln zur Verfügung gestellt, insbesondere für Stellenbesetzungen in den Instituten und Abteilungen, in den Frauen unterrepräsentiert sind.