Universitätseigenes Frauenförderprogramm

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Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.

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Gleichstellungspreis der WWU Münster

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Zentral

Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.

Er dient zur Förderung von Projekten,

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Brückenmittel für Wissenschaftler*innen auf befristeten Drittmittelstellen in Elternzeit oder Mutterschutz

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Zentral

Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate.

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Ursula-von-Euch-Stipendium

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FB 05, Medizinische Fakultät
FB 10, Mathematik und Informatik
FB 11, Physik
FB 12, Chemie und Pharmazie
FB 13, Biologie
FB 14, Geowissenschaften

Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich Wissenschaftlerinnen mit Kind, die als Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen oder Habilitandinnen an der WWU tätig sind. Diese Frauen sollen entlastet werden, indem ihnen finanzielle Mittel für Hilfen bei der häuslichen Arbeit und Kinderbetreuung oder Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.

Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.

Für Wen?

Das Stipendium richtet sich an:

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Förderung von Einzelprojekten für die Gleichstellung von Frauen und Männern

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Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können beim Büro für Gleichstellung aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.

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