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„Frauen managen Hochschule“ ist ein Weiterqualifizierungsprogramm der WWU Münster für Wissenschaftlerinnen mit dem Ziel der Förderung und Weiterqualifizierung von Wissenschaftlerinnen für Aufgaben des Hochschulmanagements.
Die WWU Münster bietet allen Studierenden mit Kindern einen Kinderbetreuungskostenzuschuss an. Für die stundenweise Kinderbetreuung oder um Betreuungsengpässe in Betreuungsschließzeiten abzudecken, können Studierende einen finanziellen Zuschuss für ihre anfallenden Betreuungskosten in Anspruch nehmen.
Das Angebot wird vom Büro für Gleichstellung koordiniert. Ansprechpersonen und weitere Informationen gibt's hier.
Das Netzwerktreffen soll Gelegenheit geben, sich gegenseitig kennenzulernen und mehr über die Arbeit der anderen (studentischen) Gleichstellungsakteur*innen zu erfahren. Es soll ein offener Raum geschaffen werden, Themen zu diskutieren, die einem bei der Gleichstellungsarbeit als Studierende begegnen und gemeinsam wichtig sind. Darüber hinaus sollen gemeinsam bestimmte Themen (z.B. Studieren mit Kind/ Mutterschutz für Studentinnen an der WUU, Vereinbarung partnerschaftliches Verhalten, gendergerechte Lehre, Barrierefreiheit) in den Blick genommen werden.
Der Fachbereich Biologie fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einem Budget von 10.000€ jährlich für die Bezuschussung von Forschungsveranstaltungen und Kongressteilnahmen. Darüber hinaus können Zuschüsse aus den Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten beantragt werden.
Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate.
Eine Wissenschaftskarriere birgt ganz besondere Herausforderungen: Hohe Anforderungen an die Selbstorganisation, unsichere finanzielle Perspektiven sowie ein hohes zeitliches Engagement sind nur einige davon. Für manche der dabei entstehenden Fragen hält ein kollegialer Austausch mit unterschiedlichen Wissenschaftlerinnen* der WWU die fruchtbarsten Antworten und produktivsten Lösungsperspektiven bereit. Die Vernetzung über die Grenzen der Fachdisziplinen hinweg öffnet den Blick für ungewöhnliche oder auch ganz naheliegende Lösungen.
Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.
Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich Wissenschaftlerinnen mit Kind, die als Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen oder Habilitandinnen an der WWU tätig sind. Diese Frauen sollen entlastet werden, indem ihnen finanzielle Mittel für Hilfen bei der häuslichen Arbeit und Kinderbetreuung oder Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.
Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.
Für Wen?
Das Stipendium richtet sich an:
Die Koordinationsstelle bündelt Angebote für Wissenschaftlerinnen aus DFG-geförderten Projekten mit Mitteln zur Chancengleichheit. Damit werden die einzelnen Projekte bei ihrer Gleichstellungsarbeit unterstützt und es kann ein größeres Angebot, wie Seminare, Workshops, Kinderbetreuung und Coaching, zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der Zielstellung der DFG, Frauen in der Wissenschaft zu stärken, ist ein Großteil der Angebote ausschließlich an Wissenschaftlerinnen adressiert.
Die WWU würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000,- Euro dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis. Er wird von der Rektorin an einzelne MItglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.
Er dient zur Förderung von Projekten,