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Das Professorinnen-Coaching bietet gezielte Unterstützung bei Führungsaufgaben bzw. bei der Übernahme neuer Aufgaben im Hochschulbereich und kann von den Professorinnen der WWU einmalig in Anspruch genommen werden. Das Büro für Gleichstellung übernimmt die Finanzierung des Coachings, die Abteilung Personalentwicklung vermittelt bewährte Coaches.
Die mathematischen Institute des Fachbereichs schreiben alle drei Jahre zwei W1-Juniorprofessuren aus, die einen sichtbaren Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in den mathematischen Wissenschaften leisten sollen. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage eines einschlägigen Konzepts erfolgen.
Studierende Eltern und ihre Kinder sind im Studi-Kidz-Café an der WWU herzlich willkommen! Die regelmäßigen Treffen (zweimal pro Semester) bei Kaffee und Keksen sollen Studierenden mit Kind(ern) die Möglichkeit bieten, sich mit anderen studierenden Eltern über Kindererziehung und Studium auszutauschen, sich untereinander kennen zu lernen und neue Kontakte zu knüpfen. Herzlich eingeladen sind auch schwangere Studentinnen und werdende studierende Väter. Während sich die Erwachsenen austauschen, können die Kinder zusammen spielen und dabei zugleich erste Uniluft schnuppern.
Im Mai 2015 gründete sich das „Forschungsnetzwerk Gender am Mittelbau der WWU“. Ziel ist es Forschende, die aus ganz unterschiedlichen fachlichen Perspektiven die Methoden und Gegenstandbereiche der Gender Studies verbindet, sowie die diversen Arbeitsschwerpunkte und Forschungsinteressen zum Thema Geschlecht an der WWU bekannt zu machen und miteinander ins Gespräch zu bringen.
Zur Homepage des Forschungsnetzwerks
Die WWU Münster bietet allen Studierenden mit Kindern einen Kinderbetreuungskostenzuschuss an. Für die stundenweise Kinderbetreuung oder um Betreuungsengpässe in Betreuungsschließzeiten abzudecken, können Studierende einen finanziellen Zuschuss für ihre anfallenden Betreuungskosten in Anspruch nehmen.
Das Angebot wird vom Büro für Gleichstellung koordiniert. Ansprechpersonen und weitere Informationen gibt's hier.
Das Netzwerktreffen soll Gelegenheit geben, sich gegenseitig kennenzulernen und mehr über die Arbeit der anderen (studentischen) Gleichstellungsakteur*innen zu erfahren. Es soll ein offener Raum geschaffen werden, Themen zu diskutieren, die einem bei der Gleichstellungsarbeit als Studierende begegnen und gemeinsam wichtig sind. Darüber hinaus sollen gemeinsam bestimmte Themen (z.B. Studieren mit Kind/ Mutterschutz für Studentinnen an der WUU, Vereinbarung partnerschaftliches Verhalten, gendergerechte Lehre, Barrierefreiheit) in den Blick genommen werden.
Der Fachbereich Biologie fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einem Budget von 10.000€ jährlich für die Bezuschussung von Forschungsveranstaltungen und Kongressteilnahmen. Darüber hinaus können Zuschüsse aus den Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten beantragt werden.
Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate.
Eine Wissenschaftskarriere birgt ganz besondere Herausforderungen: Hohe Anforderungen an die Selbstorganisation, unsichere finanzielle Perspektiven sowie ein hohes zeitliches Engagement sind nur einige davon. Für manche der dabei entstehenden Fragen hält ein kollegialer Austausch mit unterschiedlichen Wissenschaftlerinnen* der WWU die fruchtbarsten Antworten und produktivsten Lösungsperspektiven bereit. Die Vernetzung über die Grenzen der Fachdisziplinen hinweg öffnet den Blick für ungewöhnliche oder auch ganz naheliegende Lösungen.
Die Gelder aus dem Frauenförderprogramm (ca.170.000 €/Jahr) können per Antrag eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei partizipieren alle Hochschulangehörigen vom Programm. Etwa 10% des Geldes werden für die Verwaltung eingesetzt, die übrigen Gelder werden für fachbereichsübergreifende Maßnahmen, Einzelförderung außerhalb von koordinierten Programmen sowie für Genderforschung verwandt.