Lehrentlastung für Professorinnen in Berufungskommissionen
Wissenschaftlerinnen in Fachbereichen mit einem geringen Frauenanteil sind häufig mit einer hohen Belastung durch Gremienarbeit konfrontiert.
Wissenschaftlerinnen in Fachbereichen mit einem geringen Frauenanteil sind häufig mit einer hohen Belastung durch Gremienarbeit konfrontiert.
Die mathematischen Institute des Fachbereichs schreiben alle drei Jahre zwei W1-Juniorprofessuren aus, die einen sichtbaren Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in den mathematischen Wissenschaften leisten sollen. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage eines einschlägigen Konzepts erfolgen.
Das Professorinnen-Coaching bietet gezielte Unterstützung bei Führungsaufgaben bzw. bei der Übernahme neuer Aufgaben im Hochschulbereich und kann von den Professorinnen der WWU einmalig in Anspruch genommen werden. Das Büro für Gleichstellung übernimmt die Finanzierung des Coachings, die Abteilung Personalentwicklung vermittelt bewährte Coaches.
Als Förderinstrument zur Erhöhung der Forschungsleistung von Frauen in klinischen Fächern dient u.a. Finanzierung einer flexiblen Forschungszeit im Rahmen der Habilitation.
Die mathematischen Institute und das Institut für Informatik schreiben jährlich "Ada Lovelace-Promotionsstellen" für Doktorandinnen aus. Diese werden in der Regel an zwei Doktorandinnen pro Jahrgang vergeben und bestehen in einer Aufstockung von 75 % auf 100 % TVL E13 für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Ziel des Ada Lovelace Promotionsprogramms ist es herausragende Mathematikerinnen und Informatikerinnen für eine Promotion in Münster zu gewinnen. Seit 2016 zeichnet der Fachbereich Mathematik und Informatik vielversprechende Doktorandinnen aus.
Von 2015-2019 wurden vierPromotionsstipendien in den Fachbereichen Mathematik/Informatik, Physik, Chemie/Pharmazie und Biologie vergeben. Sie wurden aus den Mitteln des Professorinnenprogramms II finanziert.
Der Fachbereich Physik hat ein Förderprogramm für Doktorandinnen aufgelegt, das zum Ziel hat, die weitere Karriere von Physikerinnen während der Promotion individuell zu fördern. Fördergegenstand sind über typische Tagungen hinausgehende, besondere Veranstaltungen, durch die die Physikerinnen mit in der Regel aktiver Teilnahme sichtbar werden. Dazu gehören internationale Tagungen und Fachtagungen, Sommerschulen oder besondere Weiterbildungs- und Tagungsformate.
Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).
Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.
Der Fachbereich Biologie ermöglicht eine Unterstützung von Wissenschaftler(inne)n, die eine Endphase eines Studienabschnitts (Abschlussarbeit BSc, MSc, Promotion) mit der Betreuung von Kindern (Säuglings-, Kleinkind- oder Grundschulphase) oder der Pflege von Familienangehörigen koordinieren müssen, durch eine studentische Hilfskraft. Mit dieser Maßnahme soll die Doppelbelastung entschärft werden.
Förderung von Tagungsreisen mit aktiver Teilnahme, Forschungsaufenthalten und Fortbildungsmaßnahmen von Masterstudierenden, Doktorandinnen und teilzeit-beschäftigten Wissenschaftlerinnen. Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tagungsbesuch für Kinderbetreuung entstehen.