Meldesystem für diskriminierende Sachverhalte
Der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist es ein besonderes Anliegen, dass Sachverhalte von in Lehrveranstaltungen besprochenen Übungsfällen sowie von Klausuren und Hausarbeiten diskriminierungsfrei ausgestaltet sind. Um etwaigen Missständen entgegenzuwirken, hat sie daher ein Meldeverfahren für diskriminierende Sachverhalte eingerichtet. Es ist im Learnweb integriert und lässt sich dort ebenfalls über die Suchfunktion finden.
Studierende können dort anonym Sachverhalte hochladen und angeben:
- In welcher Lehrveranstaltung unter welcher Lehrperson der Sachverhalt bearbeitet wurde;
- Auf welche Art der Sachverhalt nach Auffassung der oder des Einreichenden diskriminierend ist;
- Was konkret am Sachverhalt als problematisch angesehen wird;
- Wie der Sachverhalt verbessert werden könnte;
- Freiwillig: E-Mail-Adresse, um über weitere Bearbeitung informiert zu werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte wertet die Einreichung aus und setzt sich mit der verantwortlichen Lehrperson in Verbindung.
Zudem wird eine Leitfaden zur diskriminierungsfreien (gendergerechten) Ausgestaltung juristischer Ausbildungsmaterialien sowie ein begleitender Workshop erstellt.
Gendergerrechte Sprache in juristischen Ausbildungsmaterialien; gendersensible Lehre zur Vorbereitung auch auf den späteren Berufsalltag, in dem es gilt, Ungleichbehandlungen im speziellen von Frauen aber auch im Allgemeinen zu vermeiden, zu erkennen bzw. damit umzugehen sowie Stereotype abzubauen.
Gleichstellungsbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Zoë Luise Tappeiner
Institut für Öffentliches Recht und Politik
z.tappeiner@uni-muenster.de
+49 251 83-22747