Lehrentlastung für Professorinnen in Berufungskommissionen

Wissenschaftlerinnen in Fachbereichen mit einem geringen Frauenanteil sind häufig mit einer hohen Belastung durch Gremienarbeit konfrontiert. Daher wurde bereits im Gleichstellungzukunftskonzept 2018 eine Maßnahme formuliert, um diese Mehrbelastung abzufedern: „Für die Mitarbeit in Berufungskommissionen an Fachbereichen mit einem Frauenanteil bei den Professuren von unter 20 % können Professorinnen ab dem WS 2018/19 eine Reduzierung der Lehrverpflichtung pro Berufungskommission von zwei SWS für ein Semester beantragen.“

Diese Maßnahme wurde zwischenzeitlich angepasst und das Verfahren konkretisiert, sodass jetzt Folgendes gilt:

  1. Professorinnen in Fachbereichen, in denen Frauen auf Professuren unterrepräsentiert sind, können für ihre Mitarbeit in Berufungskommissionen eine Entlastung in der Lehre gem. § 5 Abs. 2 LVV beantragen. Über die Entlastung entscheidet der Dekan*die Dekanin. Eine Entlastung soll jedenfalls immer dann gewährt werden, wenn der Frauenanteil im Fachbereich unter 20 % beträgt; in anderen Fällen entscheidet der Dekan*die Dekanin auf Basis einer Gesamtbetrachtung der Belastungen.
     
  2. Die Entlastung gem. Ziff. 1 soll in der Regel zwei SWS pro Berufungskommission für ein Semester beantragen; die Entlastung muss nicht im gleichen Semester erfolgen, in dem die Berufungskommission tagt. Die Organisation der Lehrentlastung obliegt dem Fachbereich.
     
  3. Um die Lehre auffangen zu können, wird dem Fachbereich die (Re-)Finanzierung von Lehraufträgen bis maximal 1.500 € pro Fall aus zentralen Gleichstellungsmitteln zur Verfügung gestellt.
     
  4. Den Antrag auf Refinanzierung richtet der Fachbereich an das Personaldezernat, Abteilung 3.1. Folgende Angaben sind erforderlich:
  • Berufungskommission sowie Aufstellung deren Mitglieder
  • Bestätigung des Dekans über die individuelle Lehrverpflichtung der Professorin
  • Lehrauftrag, der finanziert werden soll
  • Aufstellung der benötigten finanziellen Mittel bis max. 1.500 €

 

 

Zugeordneter Fachbereich: 
Fächergruppe: 
Zielgruppe: 
Ziel: 

Reduzierung der Mehrfachbelastung von Professorinnen durch Gremienarbeit
 

Ansprechperson: 

Im Personaldezernat:
Michael Zumsande
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Tel.: +49 251 83-22206
michael.zumsande@uni-muenster.de

Im Büro für Gleichstellung:
Lena Römer
Georgskommende 26, 48143 Münster
Tel: +49 251 83-29710
lena.roemer@uni-muenster.de

 

Maßnahme ausgelaufen?: 
Die Maßnahme ist aktiv.