Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen
Seit Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG). Neu daran ist, dass das Gesetz nun erstmalig auch für Studentinnen an ihren Hochschulen Anwendung findet. Ziel ist es, gesundheitliche Gefährdungen von Mutter und Kind im Studium zu vermeiden. Gleichzeitig soll Benachteiligungen entgegengewirkt werden, das heißt, die Studentinnen sollen nicht pausieren müssen, wenn sie dies nicht möchten.
Die Koordinierungsstelle informiert Sie ausführlich zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an der WWU Münster, über Schutzfristen, die Feststellung von Gefährdungen usw. Sie beantwortet Ihre Fragen zum individuellen Mutterschutz an der WWU. Zudem gibt es in manchen Fachbereichen eine eigene Ansprechperson, diese ist dann auf den zentralen Seiten Ihres Fachbereichs aufgeführt.
Mehr Informationen und Kontakt zur zentralen Koordinierungsstelle finden Sie hier.
Information und Beratung von schwangeren Studentinnen zum Thema Mutterschutz
Natalie Pattner M.A.
koordinierung.mutterschutzgesetz@uni-muenster.de
Tel.: 0251-83 22250