Gelder für Betreuungsmöglichkeit
Bei der Berufung von Professor*innen mit Kind(ern) stellt der Fachbereich im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gelder für eine Betreuungsmöglichkeit (z.B. Tagesmutter) für eine Übergangszeit von max. 1/2 Jahr bis zu einer monatlichen Höhe von 900 Euro zur Verfügung, sofern im Zuge der Berufungsverhandlungen keine Betreuungsmöglichkeit durch die Zentrale angeboten werden kann. Wir verstehen diese Finanzierung als „Kinderbetreuungszuschuss" im Sinne einer bedarfsgerechten Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern. Sie sind keine Betriebsausgaben nach den EStG und als solche nicht steuerlich absetzbar, nicht als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder als geldwerter Vorteil zu werten.
Unterstützung von Professor*innen mit Kind.
Gleichstellung FB 08.