Erläuterungen für die Durchführung von Berufungsverfahren
Im Jahr 2012 wurde vom Personaldezernat in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten ein Berufungsleitfaden (Erläuterungen für die Durchführung von Berufungsverfahren) entwickelt. Dieser Leitfaden gibt allen Beschäftigten der WWU, die mit Berufungen betraut sind, Unterstützung für ein transparentes, Kriterien geleitetes und geschlechtergerechtes Auswahlverfahren. Er geht den Berufungskommissionsvorsitzenden standardmäßig zu. Somit soll Verfahrensfehlern vorgebeugt, gender-spezifischer Vorauswahl entgegengewirkt und Sicherheit im Verfahren gegeben werden.
Es soll Verfahrensfehlern vorgebeugt, gender-spezifischer Vorauswahl entgegengewirkt und Sicherheit im Verfahren gegeben werden
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