Einzelförderung von Konferenz- und Tagungsreisen

Nachwuchswissenschaftlerinnen können im Büro für Gleichstellung pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können  bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.000 Euro).

Antragsvoraussetzungen und -prozedere finden Sie hier.

Zugeordneter Fachbereich: 
Fächergruppe: 
Ziel: 

Unterstützung der Vernetzung und der Sichtbarkeit des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs

Ansprechperson: 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der WWU
Georgskommende 26
48143 Münster
Tel: +49 251 83-29708
Fax: +49 251 83-29700
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@uni-muenster.de