Brückenmittel für Wissenschaftler*innen auf befristeten Drittmittelstellen in Elternzeit oder Mutterschutz
Die WWU Münster stellt Brückenmittel für Wissenschaftler*innen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung, die nach § 2 Absatz 2 WissZeitVG angestellt sind. So soll eine finanziell abgesicherte Möglichkeit geschaffen werden, Wissenschaftler*innen in Mutterschutz oder mit Elternzeiten eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu erlauben. Finanziert wird eine halbe Stelle pro Fall für maximal drei Monate. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um begrenzte Mittel handelt, die in Fällen gezahlt werden können, wenn eine anderweitige Finanzierung (z. B. durch das Institut) nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Entlastung von Müttern und Vätern in Mutterschutz und Elternzeit, deren Drittmittelfinanzierung keinen Anspruch auf Verlängerung beinhaltet.
Referentin für Gleichstellungsfragen
Tel.: 0251 83-29710
Fax: 0251 83-29700
E-Mail: lena.roemer@uni-muenster.de